ALLGEMEINES

1.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen CASHPOINT (Malta) Ltd, im Nachstehenden „CASHPOINT“ einerseits und dem „Kunden“ andererseits, gemeinsam die „Parteien“.

CASHPOINT ist ein in Malta eingetragenes Unternehmen mit folgender Geschäftsadresse:

CASHPOINT (Malta) Ltd.
Level 3, St Julians Business Centre,
Triq Elija Zammit,

St. Julians STJ 3155,
Malta

CASHPOINT verfügt über eine „B2C Gaming Service“ Lizenz der MGA zur Zahl MGA/B2C/114/2005, erneuert am 01.08.2018. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Malta Gaming Authority (MGA), Building SCM 02-03, Level 4, SmartCity Malta, Ricasoli SCM1001, Malta (http://www.mga.org.mt).

Aufgrund dieser Lizenz bietet CASHPOINT Dienste über die Webseite cashpoint.com, über die App, sowie über verknüpfte Seiten für Wetten mit festen Quoten einschließlich Livewetten (“Game Type 2”) an, die von der MGA reguliert werden.

Der Kunde bestätigt, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen vorbehaltlos zuzustimmen. Mit Verlautbarung dieser AGB werden alle vorher kundgemachten AGB ungültig. Um das Wettkonto in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Kunde die geltenden AGBs akzeptieren. Der Kunde darf nicht an Wetten teilnehmen, wenn er diese AGB nicht akzeptiert. Bei Fragen zu diesen AGB kann sich der Kunde jederzeit an den Kundenservice wenden (support@cashpointsupport.com).

Die Dienste stehen nur Personen zur Verfügung und dürfen nur von Personen genutzt werden, die entsprechend den geltenden Gesetzen in ihrem Aufenthaltsland rechtsverbindliche Verträge abschließen können. Es obliegt dem KUNDEN, sich zu vergewissern, dass die Teilnahme an den Wetten am Ort seines Aufenthalts zulässig ist. Als Aufenthaltsland werden nur die Länder akzeptiert, die im Anmeldeformular ausgewählt werden können. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Personen, die unter UN/EU- oder nationalen Sanktionen gelistet sind.
 

WETTTEILNAHME

2.

Das Ereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird von CASHPOINT bestimmt.

3.

Der Kunde erklärt durch Annahme eines Wettangebots von CASHPOINT

3.1. mindestens 18 Jahre alt zu sein;

3.2. auf eigene Rechnung und im eigenen Namen die Wette abzuschließen;

3.3. vom Eintritt des getippten Geschehnisses oder Ergebnisses vor Vertragsabschluss keine sichere Kenntnis zu haben;

3.4. auf den Eintritt des getippten Geschehnisses oder Ergebnisses keinen entscheidenden Einfluss zu haben oder nehmen zu können;

3.5. dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen;

3.6. dass ihm die Teilnahme an Wetten nicht aus rechtlichen oder sonstigen Gründen untersagt oder unmöglich ist;

3.7. die Teilnahme an den von CASHPOINT angebotenen Wetten auch an seinem Aufenthaltsort und an seinem Wohnsitzort rechtlich zulässig ist;

3.8. dass gegen ihn keine (Selbst-)Sperre vorliegt und er nicht an einer Suchterkrankung leidet sowie sich nicht wegen einer solchen Erkrankung in ärztlicher Behandlung befindet

3.9. der gewählte Wetteinsatz in einem angemessenen Verhältnis zu seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit steht.

Ist die Erklärung des Kunden zu den Punkten 3.1, 3.3. und 3.4. unrichtig, so ist der Wettvertrag ungültig. Ein allfälliger Wettgewinn steht dem Kunden nicht zu.

4.

Der Wettabschluss erfolgt durch Annahme des rechtsverbindlichen Wettangebots von CASHPOINT durch den Kunden. Erst mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden an CASHPOINT kommt der Wettvertrag zustande. Der Wettabschluss erfolgt in Malta. Dritte Personen sind nicht zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen (insbesondere Wettannahmeerklärungen) für CASHPOINT ermächtigt. Annahmeerklärungen des Kunden können rechtswirksam nur über die dafür vorgesehenen besonders eingerichteten Kanäle an CASHPOINT übermittelt werden; eine Wettannahme ist insbesondere nicht mittels E-Mail, Brief oder per Telefon möglich.

5.

CASHPOINT ist jederzeit berechtigt, die Abgabe von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Die Wettangebote von CASHPOINT werden laufend aktualisiert. Bisherige noch nicht angenommene Wettangebote von CASHPOINT werden durch die Aktualisierung unwirksam.

6.

Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettangebots zustande. Im Falle von Unklarheiten über den Zeitpunkt oder die Umstände des Wettabschlusses sind die Aufzeichnungen von CASHPOINT maßgebend.

7.

Der elektronische Wettschein dient als Bestätigung des vorangegangenen Wettabschlusses und hält den wesentlichen Inhalt des Wettvertrages fest. Einwendungen gegen die Richtigkeit des Wettscheines sind vom Kunden unverzüglich nach Ausstellung des elektronischen Wettscheines geltend zu machen. Mangels unverzüglicher Erhebung von Einwendungen gilt die Richtigkeit des Inhalts des Wettscheins vom Kunden als anerkannt. Spätere Beanstandungen sind unbeachtlich.

8.

CASHPOINT ist berechtigt, von sich aus – und zwar auch, ohne dass die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung vorliegen – offensichtliche Quotenfehler, Schreib- oder Rechenfehler jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, zu berichtigen. Im Falle eines offensichtlichen Irrtums von CASHPOINT wird die zum Zeitpunkt des Wettvertragsabschlusses marktübliche Quote zu Grunde gelegt, sofern sich nicht aus sonstigen Umständen ergibt, dass die Parteien der Wette eine andere Quote zugrunde legen wollten. Das Recht von CASHPOINT auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums bleibt davon unberührt.

9.

Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages aus welchem Grund auch immer weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig. und der Wetteinsatz zurückzubezahlen und ein Gewinnanspruch besteht nicht.

10.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen CASHPOINT aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen von CASHPOINT aufzurechnen.
 

BESONDERE WETTBESTIMMUNGEN

11.

11.1.

Es werden unter anderem folgende Wettarten – zum Teil auch in kombinierter Form – auf sportliche Wettereignisse angeboten:

  • Einzelwette: Bei einer Einzelwette wird auf den Eintritt eines einzigen Geschehnisses oder Ergebnisses (zB Sieg von Mannschaft A, Niederlage von Mannschaft A, Unentschieden, Spieler X erzielt ein Tor, etc) Der mögliche Gewinn ergibt sich aus dem Wetteinsatz multipliziert mit der Quote.
  • Livewetten: Das Wettereignis, auf das die Wette abgegeben wird, hat zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits begonnen (zB bei einem Fußballspiel wird während der 80 Minute auf den Sieg der Mannschaft 1 gewettet).
  • Kombinationswette: Bei der Kombinationswette werden mindestens zwei Wetten miteinander kombiniert. Die Gesamtquote ergibt sich aus der Multiplikation der Quoten aller einzelnen Tipps der platzierten Kombinationswette. Die Wette wird nur dann gewonnen, wenn alle Tipps richtig sind.
  • Systemwetten: Bei einer Systemwette werden mehrere Wetten in einem Wettschein zusammengefasst, wobei der Kunde wählen kann, wie viele Tipps richtig sein müssen, damit die Systemwette bzw der „Wettschein“ nicht verloren ist. Bei einer Systemwette „2 aus 4“, wählt der Kunde 4 Tipps aus. „2 aus 4“ bedeutet, dass der Kunde alle möglichen zweier Kombinationswetten aus dem Pool der vier gewählten Tipps wettet. Am Beispiel der vier Tipps A, B, C, D, wettet der Kunde folgende Zweier- Kombinationswetten: AB, AC, AD, BC, BD, CD. Zu einem Gewinn kommt es in diesem Beispiel, wenn mindestens 2 der 4 Tipps richtig sind; nur dann ist eine in der Systemwette enthaltene Kombinationswette gewonnen. Der gesamte Wetteinsatz für die Systemwette bzw den „Wettschein“ wird auf die Anzahl der möglichen Kombinationen aufgeteilt. Bei einer Systemwette „2 aus 4“ ergeben sich 6 Kombinationsmöglichkeiten aus den 4 gewählten Tipps. Für die Gewinnermittlung wird jede in der Systemwette gewettete Kombinationswette mit dem darauf entfallenden Einsatz einzeln betrachtet und ausgewertet.
    Bei Systemwetten werden zusätzlich noch sogenannte „Banken“ angeboten. Eine Bank ist ein zusätzlicher Tipp, der Bestandteil aller vom Kunden gewetteten Kombinationswetten ist. Ist jedoch eine „Bank“ falsch, ist die gesamte Systemwette bzw der gesamte „Wettschein“ – unabhängig davon wie viele Tipps sonst richtig waren – Analog zum Beispiel mit den 4 Tipps A, B, C, D bedeutet das Hinzufügen einer Bank X dass der Kunde mit dem System „2 aus 4 und eine Bank“ folgendes gewettet hat: XAB, XAC, XAD, XBC, XBD, XCD.
  • Mehrwegwette: Eine Mehrwegwette setzt sich aus mehreren Wetten auf verschiedene Geschehnisse oder Ergebnisse eines Wettereignisses zusammen. Der Einsatz pro Wette errechnet sich aus dem Gesamteinsatz der Mehrwegwette, dividiert durch die Anzahl der Wetten (Wege). Der Gewinn errechnet sich aus dem (anteiligen) Einsatz pro Wette (Weg) multipliziert mit der Quote der gewonnenen Wette (Weg).

Beispiel einer 3er Kombinationswette mit einem Mehrweg (Mehrwegwette setzt sich im folgenden Beispiel aus zwei Kombinationswetten zusammen):

Mehrwegwette Gesamteinsatz € 10,--

Tipp

Quote

Tipp

Quote

Resultat

Status

Manchester Utd. - Chelsea Tipp1 und Tipp Remis

1

2,5

X

3,5

2:1 Tipp 1

Gewonnen

Real Madrid - Valencia Tipp 1

1

2,4

2:0 Tipp 1

Gewonnen

Barcelona - Atl. Madrid Tipp 1

1

2,1

1:0 Tipp 1

Gewonnen

Auszahlung

€ 63,--

Kombinationswette 1 Einsatz € 5,--

Tipp

Quote

Tipp

Quote

Resultat

Status

Manchester Utd. - Chelsea Tipp1

1

2,5

2:1 Tipp 1

Gewonnen

Real Madrid - Valencia Tipp 1

1

2,4

2:0 Tipp 1

Gewonnen

Barcelona - Atl. Madrid Tipp 1

1

2,1

1:0 Tipp 1

Gewonnen

Auszahlung

€ 63,--

Kombinationswette 2 Einsatz € 5,--

Tipp

Quote

Tipp

Quote

Resultat

Status

Manchester Utd. - Chelsea Tipp Remis

X

3,5

2:1 Tipp 1

Verloren

Real Madrid - Valencia Tipp 1

1

2,4

2:0 Tipp 1

Gewonnen

Barcelona - Atl. Madrid Tipp 1

1

2,1

1:0 Tipp 1

Gewonnen

Auszahlung

€ 0,--

  • Restzeitwette: Bis zum Abschluss der Wette eingetretene Geschehnisse oder Ergebnisse (z.B. Tore oder gespielte Sätze) zählen nicht. Relevant ist nur das Geschehnis oder Ergebnis, wie es sich darstellen würde, wenn das Wettereignis nach bzw. bei Abschluss der Wette begonnen hätte.
  • Over-Under-Wette: Eine Wette auf „under“ oder "-" (weniger) gewinnt, wenn die Gesamtanzahl der eingetretenen Geschehnisse (zB. Tore, Punkte, etc) auf die gewettet wurde unter dem vom Buchmacher angegebenen Wert liegt. Eine Wette auf „over“ oder "+" (mehr) gewinnt, wenn die Gesamtanzahl der eingetretenen Geschehnisse über dem vom Buchmacher vorgegebenen Wert liegt.
    • Beispiel: Der Buchmacher gibt einen Wert von 1,5 für in einem Fußballspiel gefallene Tore vor. Wettet jemand auf „under“, so wettet er darauf, dass weniger als 1,5 Tore (also nicht mehr als 1 Tor) fallen. Wettet der Kunde auf „over“, so wettet er, dass mehr als 1,5 Tore (also zumindest 2 Tore) fallen.
  • Handicap-Wette: Bei einer Handicap-Wette beginnt ein Teilnehmer des Wettereignisses dieses mit einem "fiktiven Vorsprung". Dieses Handicap wird zum Endergebnis des Wettereignisses hinzugezählt. Gewertet wird das Endergebnis inklusive des Handicaps. Ein Handicap von 0:2 bedeutet z.B., dass der zweitgenannten Mannschaft 2 Punkte/Tore zum Endergebnis hinzugezählt werden.

Bei der Umschreibung von möglichen Wetten werden Zahlen und Zeichen benutzt. "1" bedeutet, dass das erstgenannte Team gewinnt. "2" bedeutet, dass das zweitgenannte Team gewinnt. "X" bedeutet Unentschieden bzw. Gleichstand.

11.2.

In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig, und zwar mit der Rechtsfolge, dass kein Gewinnanspruch besteht und der Wetteinsatz an den Kunden zurückzuzahlen ist:

  • Wenn das Wettereignis im Wettangebot mit falschem Heimrecht angegeben wird (z.B. vertauschtes Heimrecht – außer die Heimmannschaft übt, aus welchen Gründen auch immer, ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus);
  • Wenn im Wettangebot der falsche Turniermodus (Meisterschaft vs KO-Modus) angegeben ist.
  • Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrunde liegenden Wettereignisses stattfindet. Dies gilt nicht für Livewetten und Langzeitwetten. Die von CASHPOINT registrierte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.
  • Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder aus anderen Gründen nicht stattfindet, es sei denn, dass
    • zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, innerhalb der zwei folgenden Kalendertagen (MEZ) gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt (gilt nicht für abgesagte oder abgebrochene Spiele in der Sportart Baseball) oder
    • das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird;
  • Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt; nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen am „grünen Tisch“) bleiben daher unberücksichtigt; Wetten auf Wettereignisse, die zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits entschieden sind, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs oder der Wiederaufnahme so ausgewertet, als ob es keinen Abbruch gegeben hätte (solche Wetten sind nicht ungültig).
  • Wenn ein Tennisspiel durch w.o. oder Aufgabe beendet wird, ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder disqualifiziert wird;
  • Wenn Spiele in der Sportart Baseball abgebrochen oder abgesagt werden.

11.3.

Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:

  • Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses feststehenden Ergebnisse (z.B. Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet). Entscheidungen am grünen Tisch bleiben unberücksichtigt.
  • Sofern für eine Sportart keine anderweitigen Regelungen in den Wettbestimmungen zutreffen, ist das Ergebnis am Ende der Gesamtspielzeit (reguläre Spielzeit + allfällige Nachspielzeit) maßgeblich. Die „reguläre Spielzeit“ wird durch die offiziellen Regeln der jeweiligen Sportart definiert. Die Gesamtspielzeit setzt sich aus der regulären Spielzeit zuzüglich einer allfälligen Nachspielzeit (nicht aber einer etwaigen Verlängerung) zusammen. Im Fußball beträgt die Gesamtspielzeit 2x45 Minuten zuzüglich einer allfälligen Nachspielzeit. Wenn ein Spiel durch den Schiedsrichter vor Ablauf der regulären Spielzeit offiziell für beendet erklärt wird, behalten die Wetten ihre Gültigkeit. Sofern nicht anders vereinbart ist, sind Wetten auf Fußball-Freundschaftsspiele nur bei einer regulären Spielzeit von 2x45 Minuten gültig. Für Eishockey beträgt die Gesamtspielzeit 3x20 Minuten. Wenn der zuständige Verband vor dem Beginn des Wettereignisses festlegt, dass die Spieldauer geändert wird, wird diese Festlegung als eine offizielle Regel für dieses Wettereignis angesehen (zB. Juniorenfußball 2 x 40 Minuten). Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes vereinbart.
  • Finden zwei oder mehrere Bewerbe derselben Art (z.B. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Wettereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Wettereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  • Bei American Football, Basketball und Baseball gilt für die Bewertung aller Wettereignisse und Varianten das Ergebnis nach der Gesamtspielzeit zuzüglich Verlängerung.
  • Bei „toten Rennen“ (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen für den richtigen Tipp entsprechend geteilt. Zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags wird der Wetteinsatz mit der Quote multipliziert und sodann durch die Anzahl der Gleichplatzierten geteilt (z.B.: Wetteinsatz von 100, Quote auf den Sieger von 1,80, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B. bei Head to Head Wetten) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von „toten Rennen“ die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt; ein Gewinnanspruch besteht diesfalls nicht.
  • Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt einer/eine von mehreren Teilnehmern, Startern oder Mannschaften zu diesem Wettereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht („play or pay“) und darauf abgegebene Wetten gelten als verloren. Bei einer “Head to Head“ (H2H, Head2Head,..) Wette führt das Nichtantreten am Wettbewerb einer der beiden Teilnehmer des betroffenen Wettereignisses zur Rückzahlung des Wetteinsatzes ohne Anspruch auf einen Gewinn. Unter Head to Head versteht man eine direkte Konfrontation oder Begegnung zwischen mindestens zwei Teams oder Individuen.

11.4.

Werden mehrere Wetten kombiniert („Kombinationswette“), gilt Folgendes:

Werden ein, mehrere oder alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden aus sonstigen Gründen nicht statt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet, es sei denn, dass

  • zum Zeitpunkt der Absage ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden zwei Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt, oder
  • unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt
  • das Wetterereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.

Diese Regelung gilt auch für durch w.o. oder durch Aufgabe beendete Tennisspiele oder dann wenn ein Tennisspieler disqualifiziert wird. Abgesagte oder abgebrochene Spiele in der Sportart Baseball werden auch dann mit der Quote 1,00 gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Absage ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden zwei Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt. Wettereignisse, die zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits entschieden sind, werden in jedem Fall – unabhängig vom Zeitpunkt der Unterbrechung oder Wiederaufnahme – nach dem bereits feststehenden Ergebnis gewertet.

Erfolgt der Vertragsabschluss zulässiger Weise erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Wettereignisse, gilt für diese die Quote 1,00. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Wettereignisse, dann ist die Wette ungültig, es besteht kein Gewinnanspruch des Kunden und der Wetteinsatz ist an den Kunden zurückzuzahlen.

11.5.

Für Wetten, die sich auf die Vergabe von Karten beziehen, gilt folgendes:

  1. Es werden nur die Karten gewertet, die einem am Spiel teilnehmenden Sportler auf dem Spielfeld während des Spiels gezeigt werden.
  2. Eine gelb/rote Karte zählt sowohl als gelbe, als auch als rote Karte.

11.6.

Besondere Bedingungen zur Variante „Spieler x trifft“ bzw. „Spieler x trifft + Spielausgang“ und „Spieler x bekommt gelbe Karte“ bzw. „Spieler x bekommt rote Karte“, oder andere spielerbezogene Wetten:

Wenn der Spieler nicht von Beginn an spielt, wird die Wette mit einer Quote von 1,0 gewertet. Eigentore zählen nicht.

Bei spielerbezogenen Wetten in der Sportart American Football, werden nur jene Spieler gewertet, die für das betroffene Spiel im Roster aktiviert sind (beschreibt die Liste aller spielberechtigten Spieler im Kader), unabhängig davon, ob der Spieler eingesetzt wird. Ist der Spieler nicht im Roster aktiviert, wird die Wette mit einer Quote von 1,0 gewertet.

11.7.

Sonderbestimmungen für Wetten auf Tennisveranstaltungen:

  • Falls sich die Anzahl der zu spielenden Sätze ändert, werden alle Wetten, die die Anzahl der zu spielenden Sätze oder Games unmittelbar betreffen, mit 1,0 bewertet. Wetten auf den Ausgang des Matches behalten jedenfalls ihre Gültigkeit.
  • Tiebreakwetten: Falls sich die Anzahl der zu spielenden Sätze ändert, werden alle Tiebreakwetten, die sich auf das gesamte Match beziehen - mit der Quote 1,00 gewertet.
  • Turniersiegwette: Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Wettereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht („play or pay“); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt.
  • In folgenden Fällen behalten Tennis-Wetten ihre Gültigkeit:
  • Wechsel des Spieltages
  • Wechsel von „indoor“ nach „outdoor“ und umgekehrt
  • Wechsel des Belages.

11.8.

Sonderbestimmungen für Live-Wetten

Live-Wetten sind durch einen Zusatz im Wettangebot und/oder am Wettschein („Live“ oder „Live Wette“) als solche gekennzeichnet. Diese Wetten können explizit auch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden. Die Quoten verändern sich bei dieser Wettform dynamisch und werden dem aktuellen Verlauf des Wettereignisses entsprechend (ständig) angepasst. Das für die Wertung der Live-Wette maßgebliche Ergebnis ist das unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Wettereignisses feststehende Ergebnis. Nachträgliche Änderungen (z.B. Entscheidungen am „grünen Tisch“) haben auf die Wertung der angebotenen Live-Wette keinen Einfluss.

Der Wettvertrag ist ungültig, und zwar mit der Rechtsfolge, dass kein Gewinnanspruch besteht und der Wetteinsatz an den Kunden zurückzubezahlen ist, wenn

  1. der Kunde die Live-Wette in Kenntnis wettentscheidender Informationen, die der Allgemeinheit zum Zeitpunkt des Wettabschlusses noch nicht bekannt waren, abgeschlossen hat, oder
  1. dem Kunden aufgefallen ist, oder offenbar hätte auffallen müssen, dass die angegebene Gewinnquote wegen noch nicht erfolgter Berücksichtigung aktueller Geschehnisse bei laufenden Wettereignissen zu hoch bemessen ist. Der Kunde kann in diesem Fall unter Anpassung der Gewinnquote auf eine marktübliche die aktuellen Geschehnisse berücksichtigende Gewinnquote am Wettvertrag festhalten.

Beim Abschluss der Livewette wird das aktuelle Zwischenergebnis oder der aktuelle Zwischenstand eines Wettereignisses angegeben. Der Wettvertrag ist ungültig, wenn der angegebene Zwischenstand des Wettereignisses zum Zeitpunkt des Wettabschlusses unrichtig war und diese Unrichtigkeit Auswirkungen auf den Abschluss oder den Ausgang des Wettvertrages haben konnte.

Wetten, die ab dem Zeitpunkt der Einleitung eines Videobeweisverfahrens, das auf den Ausgang des Wettereignisses von Einfluss sein könnte, abgeschlossen werden, sind ungültig, wenn das Videobeweisverfahren eine geänderte Entscheidung des Schiedsrichters zur Folge hat. Diese Bestimmung gilt nur bei durch eine hierzu im Rahmen der jeweiligen Sportart befugte Person eingeleitete Videobeweisverfahren.

11.9.

Sonderbestimmungen für Wetten auf E-Sports:

Wetten auf eSports werden auf Basis jenes Ergebnisses abgerechnet, welches vom entsprechenden Verband des Wettbewerbs, bekanntgegeben wird. Das gilt auch, wenn das vom Verband bekanntgegebene Ergebnis das Ergebnis einer binnen 24 Stunden erfolgten Wiederholung des Wettbewerbes ist.

Wetten sind ungültig, wenn die Paarung im Wettangebot falsch dargestellt wird.

Wenn ein Spiel abgebrochen oder unterbrochen wird und nicht am selben Kalendertag (MEZ) fortgesetzt wird, in Fällen, in denen ein Teilnehmer sich weigert zu spielen oder wenn ein Teilnehmer disqualifiziert wird, ist die Wette ungültig und besteht kein Gewinnanspruch. Dies gilt nicht bei Wetten auf Ergebnisse, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung bereits festgestanden sind.

Falls sich der Name eines Teams infolge des Austritts aus einer Organisation, des Anschlusses an eine andere Organisation oder einer offiziellen Namensänderung ändert, behalten alle Wetten Ihre Gültigkeit.

Wird ein Spieler oder ein Team wegen unsportlichen Verhaltens (Cheaten/Betrug/Match-Fixing/Verwendung von Cheats/No-Show während des Spiels) disqualifiziert, sind alle Wetten auf dieses Spiel ungültig und es besteht kein Gewinnanspruch.

Wenn das Spiel bei einer 2-Weg-Wette (Wette auf Sieg oder Niederlage) unentschieden endet, werden die Wetten ungültig.

Wenn ein Spieler/Team ein Spiel aufgibt, werden alle Wetten auf dieses Spiel ungültig

eSports FiFa: Die Länge des Matches hängt von den einzelnen Wettbewerben ab.

12.

Zeitangaben von CASHPOINT beziehen sich auf Mitteleuropäische Zeit (MEZ).

13.

CASHPOINT ist Mitglied der International Betting Integrity Association (IBIA, vormals ESSA), einer gemeinnützigen Organisation, die unregelmäßige Wettmuster und mögliche Manipulationen von Sportereignissen überwacht. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft ist CASHPOINT an einem Frühwarnsystem beteiligt, das darauf ausgerichtet ist, ein solches Wettverhalten zu erkennen.

Als Mitglied der IBIA ist CASHPOINT verpflichtet im Zusammenhang mit Manipulationen bestimmte Vorgehensweisen in Bezug auf Wettverträge und deren Abwicklung zu befolgen. In diesem Sinne wird wie folgt vereinbart:

Liegt einem Wettvertrag ein manipuliertes Wettereignis zu Grunde so ist CASHPOINT nicht verpflichtet dem Kunden den Wettgewinn gutzubuchen bzw auszubezahlen. Dem Kunden ist aber über sein Verlangen der geleistete Wetteinsatz zu erstatten.

Ist der Kunde an der Manipulation indirekt oder direkt beteiligt, hat er bei Abschluss des Wettvertrags Kenntnis von der Manipulation oder steht der Kunde mit einem solchen manipulierten Wettereignis in einem sonstigen adäquaten Zusammenhang, so ist CASHPOINT weder verpflichtet dem Kunden den Wettgewinn gutzubuchen bzw. auszubezahlen noch den Wetteinsatz zurückzuerstatten.

Liegen konkrete Tatsachen vor, die den Verdacht begründen, dass einem Wettvertrag ein manipuliertes Wettereignis zu Grunde liegt, so hat CASHPOINT das Recht, die Gewinnauszahlung bis zur Klärung des Verdachts, längstens jedoch 12 Monate, zurückzubehalten.

Liegen konkrete Tatsachen vor, die den Verdacht begründen, dass

  • der Kunde an der Manipulation indirekt oder direkt beteiligt ist, oder,
  • der Kunde bei Abschluss des Wettvertrags Kenntnis von der Manipulation oder
  • der Kunde mit einem solchen manipulierten Wettereignis in einem sonstigen adäquaten Zusammenhang steht

so hat CASHPOINT darüber hinaus das Recht, die Rückzahlung des Wetteinsatzes bis zur Klärung des Verdachts, längstens jedoch 12 Monate, zu verweigern.

Weigert sich CASHPOINT aufgrund des Vorliegens konkreter Tatsachen, die den Verdacht begründen, dass einem Wettvertrag ein manipuliertes Wettereignis zu Grunde liegt, den Wettgewinn auszubezahlen, so wird dem Kunden der Wetteinsatz über Verlangen zurückerstattet, sofern nicht der Verdacht besteht, dass

  • der Wettkunde an der Manipulation indirekt oder direkt beteiligt ist, oder,
  • der Wettkunde bei Abschluss des Wettvertrags Kenntnis von der Manipulation oder
  • der Wettkunde mit einem solchen manipulierten Wettereignis in einem sonstigen adäquaten Zusammenhang steht.

Mit der Rückzahlung gilt der Wettvertrag als aufgelöst; weitere Ansprüche des Wettkunden bestehen in diesem Fall nicht.

CASHPOINT ist berechtigt, bei Verdacht des Wettbetruges oder Manipulation von Spielen, die hinsichtlich des Kunden verarbeiteten Daten an Behörden, Sportverbände, oder sonstige Dritte, die mit der Klärung des Verdachtes bzw. der Aufklärung der Manipulation befasst sind, weiterzugeben.

14.

Die Auszahlung der Wettgewinne erfolgt nur bis zur Höhe des von CASHPOINT festgesetzten Gewinnlimits. Die darüberhinausgehende Erklärung des Wettkunden mit höherer Gewinnmöglichkeit ist nicht wirksam. Wettauszahlungen werden in diesem Fall entsprechend reduziert. Dies gilt auch dann, wenn CASHPOINT bei Abschluss der Wette auf eine mögliche Überschreitung des Gewinnlimits nicht hingewiesen hat. CASHPOINT haftet dem Kunden gegenüber keinesfalls für den aufgrund solcher Reduktionen theoretisch entgangenen Gewinn.

Das Gewinnlimit gilt nicht nur für jede einzelne abgeschlossene Wette, sondern auch bei mehreren Wetten auf den Eintritt des gleichen Geschehnisses oder gleichen Ergebnisses eines Wettereignisses, wobei es unbeachtlich ist, ob Letztere mit anderen Wetten kombiniert wurden oder nicht.

CASHPOINT ist berechtigt, Gewinnlimits für einzelne Wettkunden festzulegen. Mangels Vereinbarung eines niedrigeren Gewinnlimits gilt ein Gewinnlimit von max. € 500.000,00 pro Wettschein, Kunde und Woche als vereinbart. Zu einer Vereinbarung eines niedrigeren Gewinnlimits kommt es insbesondere, wenn dem Kunden ein geringerer Maximalgewinn als € 500.000,00 angezeigt wird und der Kunde das Wettangebot mit dem angezeigten geringeren Maximalgewinn annimmt. Der so vereinbarte geringere Maximalgewinn wird im elektronischen Wettschein festgehalten.

15.

Der Wetteinsatz ist in EURO (€) zu leisten und wird durch Abbuchung vom Kundenkonto entrichtet.

Eine Wette kommt nur dann gültig zustande, wenn das Kundenkonto ausreichend Guthaben aufweist. Sollte das Guthaben am Kundenkonto nur für einen Teil des Einsatzes ausreichen und wird die Wette abgeschlossen, so kommt die Wette mit einem Einsatz in Höhe des am Kundenkonto erliegenden Guthabens zustande.

16.

Wettgewinne werden dem Kundenkonto gutgeschrieben. Die Gutbuchung des Gewinnes auf das Kundenkonto stellt kein Anerkenntnis dar.

Die Höhe des Wettgewinns (und damit einhergehend die Gutbuchung auf dem Kundenkonto) ergibt sich aus einer Multiplikation des Wetteinsatzes mit der Quote, die für den Fall des Eintritts des richtig getippten Geschehnisses oder Ergebnisses vereinbart wurde. Der Gewinn beinhaltet solcherart anteilig den geleisteten Wetteinsatz.

Der Gewinn oder Verlust einer Wette ist vom Eintritt des gewetteten Geschehnisses oder Ergebnisses abhängig. Der Buchmacher drückt mit der Quote seine Einschätzung über den Eintritt des gewetteten Geschehnisses oder Ergebnisses aus und somit die von ihm angenommene Aussicht auf einen möglichen Gewinn oder Verlust der Wette aus. Der Prozentsatz der Auszahlungen für Gewinne vom Einsatz (Auszahlungsquote) liegt bei Einzelwetten üblicherweise in einem Bereich von 92 bis 96%. Bei Kombinationswetten vermindert sich die übliche Auszahlungsquote, ausgehend von der Auszahlungsquote bei einer Einzelwette (q), entsprechend der Anzahl an Kombinationen (Auszahlungswette Zweierkombi: q², Dreierkombi q³ etc.).

Beispiel:

Einzelwette q = 9/10 = 90%

Zweierkombi (9/10)² = 81/100 = 81%

Dreierkombi (9/10)³ = 729/1000 = 72,9 % etc.

17.

CASHPOINT stellt fallweise und ohne diesbezüglichen Anspruch des Kunden die sogenannte „Cashout-Option“ („Rückkauf“) zur Verfügung. Sofern und solange dies der Fall ist, kann der Kunde, noch bevor das Ergebnis der Wette feststeht, CASHPOINT ein Angebot zur vorzeitigen Abrechnung der Wette zu einem bestimmten Betrag unterbreiten. Zur erfolgreichen Ausübung der „Cashout-Option“ muss der Antrag des Kunden von CASHPOINT angenommen werden. Insbesondere, wenn sich die Quote ändert oder die Wettmöglichkeit ausgesetzt werden sollte, kann es sein, dass das „Cashout“-Angebot des Kunden von CASHPOINT nicht angenommen wird. Wenn das „Cashout“-Angebot des Kunden von CASHPOINT angenommen wird, wird dies angezeigt und die Wette umgehend abgerechnet. Der Kunde erhält diesfalls den vereinbarten „Cashout“-Betrag, hat darüber hinausgehend aber keine Ansprüche aus dem betreffenden Wettvertrag mehr. Des Weiteren gilt Folgendes:

  • Für Wetten, die als Gratiswette platziert werden, ist ein „Cashout“ ausgeschlossen.
  • CASHPOINT trifft keinerlei Haftung, falls die „Cashout-Option“ aus technischen oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen werden die Wetten gemäß dem tatsächlichen Endergebnis abgerechnet.

KUNDENKONTO

18.

Zur Wettteilnahme bedarf es der Registrierung des Kunden und der Eröffnung eines Kundenkontos bei CASHPOINT. Die Registrierung setzt die vollständige Ausfüllung des auf der Webseite/der App abrufbaren Anmeldeformulars voraus. Auf dem Kundenkonto werden alle Einzahlungen, Wetteinsätze, Wettgewinne und Gewinnauszahlungen gesondert verbucht. Im Zuge der Registrierung erfolgt eine Identitätsprüfung des Kunden. Kunden können nur volljährige und natürliche Personen sein.

Der Kunde hat bei der Anmeldung zumindest folgende Daten wahrheitsgemäß bekannt zu geben:

  • Name
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsbürgerschaft
  • aktueller Wohnsitz
  • gültige Emailadresse.

Mit der Registrierung erklärt der Kunde, dass er nicht minderjährig ist und das gesetzlich vorgeschriebene Alter zum Abschluss von Wetten erreicht zu haben. Ferner erklärt der Kunde, Wetten nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzuschließen und dass das eingesetzte Zahlungskonto auf seinen eigenen Namen lautet. Der Kunde ist verpflichtet, wahre, richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Bei der Registrierung hat der Kunde einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Dokument) zum Nachweis seiner Identität und seines Alters, sowie einen aktuellen Adressnachweis, der nicht älter als 6 Monate ist, zum Nachweis seines Wohnsitzes vorzulegen.

Die Registrierung darf nur durch den Kunden selbst in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erfolgen.

CASHPOINT behält sich vor, die Registrierung eines Kunden bzw die Eröffnung eines Kundenkontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine CASHPOINT bekannt gegebenen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Insbesondere jede Änderung des Namens, der Staatsbürgerschaft, des aktuellen Wohnsitzes, der Bankverbindung, sowie der E-Mailadresse und der optional angegebenen Telefonnummer ist CASHPOINT unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, nach Aufforderung durch CASHPOINT die Richtigkeit seiner Daten zu bestätigen.

Bei Verdacht auf Falschangaben oder sonstige Unregelmäßigkeiten ist CASHPOINT berechtigt, das Kundenkonto zu sperren und allfällige Wettgewinne und sonstiges auf dem Kundenkonto erliegendes Guthaben vorläufig einzubehalten. Bestätigt sich der Verdacht, so geht jeglicher Gewinn- und Auszahlungsanspruch des Kunden verloren.

19.

Im Registrierungsprozess führt CASHPOINT ein KYC-Verfahren („Know your customer“) durch, um die Richtigkeit und Gültigkeit der übermittelten Kundendaten zu überprüfen. CASHPOINT ist berechtigt, mit der Überprüfung der Kundendaten auch dritte Personen zu betrauen.

CASHPOINT kann dem Kunden die Möglichkeit bieten, bereits vor vollständiger Verifizierung der Identität des Kunden, an Wetten teilzunehmen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

In jedem Fall muss die Überprüfung der Kundendaten abgeschlossen sein, sobald die Einzahlungsschwelle von zweitausend Euro (2.000 €) erreicht ist. Die Schwelle von zweitausend Euro (2.000 €) wird nur auf der Grundlage der vom Kunden getätigten Einzahlungen berechnet.

Sollte die vollständige Identifizierung nicht abgeschlossen werden können, kann CASHPOINT das Kundenkonto sperren. Das Kundenkonto kann von CASHPOINT nach Abschluss der Identifizierung jedoch wieder entsperrt werden.

20.

Personen, die auf Sanktionslisten wie beispielsweise der EU oder FATF („Financial Action Task Force on Money Laundering“) stehen, dürfen sich nicht registrieren und kein Kundenkonto eröffnen.

Personen, die politisch exponierte Personen (PeP) sind, mit einer solchen Person verwandt oder eine enge Geschäftsbeziehung zu einer solchen Person unterhalten, sind verpflichtet, dies CASHPOINT mitzuteilen.

21.

Für jede Person darf nur ein Kundenkonto bestehen. Die Verwendung von mehr als einem Kundenkonto pro Person, sogenanntes „Multi-Accounting“ (Verwalten von mehreren Accounts) ist nicht zulässig. Mit Registrierung des Wettkundenkontos erklärt der Kunde, dass für ihn noch kein Kundenkonto besteht.

Besteht der Verdacht, dass ein Kunde über mehrere Kundenkonten verfügt oder sich mehrfach registriert hat, hat CASHPOINT das Recht, jedes dieser Kundenkonten zu sperren, jegliche Boni beziehungsweise daraus resultierende Gewinne zu stornieren. Zudem ist CASHPOINT berechtigt, die Auszahlung von Guthaben zu verweigern.

22.

CASHPOINT ist auch nach Eröffnung des Kundenkontos berechtigt, vom Kunden jederzeit die Vorlage eines zusätzlichen Identitäts- oder Altersnachweises zu verlangen (zB notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses). Bei Überprüfung der Identität eines Kunden ist CASHPOINT überdies berechtigt, zusätzlich die Vorlage eines Adressnachweises (zB Gas-, Wasser- oder Stromrechnung, Mietvertrag, Bankbescheinigung, Bankauszug, Kreditkartenabrechnung, Versicherungsnachweis) und eine „1-cent“ Überweisung zur Verifizierung des Zahlungskonto des Kunden zu fordern.

Dem Kunden ist es nicht gestattet zu einem anderen Zweck als zur Teilnahme an Wetten Guthaben auf sein Kundenkonto zu buchen. Zahlungen an CASHPOINT dürfen nur aus Mitteln stammen, die ihren Ursprung nicht in unerlaubten Aktivitäten haben. CASHPOINT ist jederzeit berechtigt, vom Kunden Auskünfte und Nachweise über die Herkunft der von ihm eingesetzten finanziellen Mittel zu verlangen (zB Kontoauszüge, Zahlungskontennachweise, Nachweis über den ausgeübten Beruf, Einkommensnachweise).

Bis die geforderten Nachweise bereitgestellt werden, kann das Kundenkonto gesperrt werden. Im Falle einer solchen Sperre können Wettgewinne bzw auf dem Kundenkonto erliegendes Guthaben einbehalten werden.

23.

Der Kunde hat die Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto sorgsam aufzubewahren und darf diese keiner anderen Person bekannt machen oder weitergeben. Für die Verwahrung und Geheimhaltung seiner Zugangsdaten ist der Kunde selbst verantwortlich. Sollten die Zugangsdaten anderen Personen bekannt werden, so ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu ändern, sodass fremden Personen ein Zugriff auf das Kundenkonto nicht möglich ist.

Wetten die über das Kundenkonto abgeschlossen werden, gelten als für den Kunden abgeschlossen, der das Kundenkonto erstellt hat.

Der Kunde haftet CASHPOINT für Schäden, die CASHPOINT durch einen dem Kunden vorwerfbaren missbräuchlichen Zugriff eines Dritten auf das Kundenkonto entstehen. 

24.

Einzahlungen auf ein Kundenkonto können mithilfe der im Abschnitt „Einzahlungen“ dieser Webseite aufgelisteten Zahlungsmethoden erfolgen. Sobald sich der Kunde mit dem persönlichen Benutzernamen und Passwort angemeldet hat, kann er eine Einzahlung vornehmen, indem er den Button „Einzahlung“ betätigt und die nachfolgend angezeigten Schritte für den Einzahlungsvorgang vollständig durchführt. Der Kunde kann die Einzahlung auch per Banküberweisung auf das angegebene Bankkonto der CASHPOINT oder per E-Wallet oder per jeweils akzeptierter Kreditkarte vornehmen. CASHPOINT weist den Kunden darauf hin, dass nicht alle Kreditkarten akzeptiert werden. Die Daten des Kunden, der Inhaber des Kundenkontos ist, sowie der Inhaber des Kontos, von dem die Einzahlung stammt, müssen übereinstimmen.

Bei jeder Banküberweisung hat der Kunde “CASHPOINT (Malta) Ltd.“ als Empfänger und sowie seinen vollständigen Benutzernamen als Verwendungszweck anzugeben. Bei Einzahlungen per Banküberweisung hat der Kunde mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Tagen zu rechnen. Eine Wettteilnahme ist dem Kunden erst ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem das Guthaben auf dem Wettkonto gutgeschrieben ist.

CASHPOINT behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsmethoden ohne Vorankündigung nicht mehr zu akzeptieren und/oder die Einzahlung von Guthabensbeträgen über einzelne Zahlungsmethoden zu limitieren.

Der Mindestbetrag für Einzahlungen beträgt pro Transaktion € 10,00. CASHPOINT ist berechtigt, einen Höchstbetrag für Einzahlungen festzulegen.

25.

CASHPOINT ist jederzeit mit sofortiger Wirkung berechtigt, den Kunden ohne Angabe von Gründen für die zukünftige Teilnahme an Wetten zu sperren und/oder das Konto zu schließen.

CASHPOINT ist auch berechtigt, das Kundenkonto sofort zu schließen, wenn das Kundenkonto mehr als ein Jahr nicht für einen Wettabschluss genutzt wird.

Der Kunde kann sein Wettkonto jederzeit schließen oder sperren. In diesem Fall kann der Kunde die Sperrfunktion im Wettkonto aktivieren oder eine E-Mail an support@cashpointsupport.com senden. Der Kundendienst schließt im letzteren Fall das Konto. Dem Kunden wird das Schließen des Wettkontos mitgeteilt.

Möchte sich ein Kunde sein Guthaben von einem inaktiven, geschlossenen, blockierten oder gesperrten Konto auszahlen lassen, hat der Kunde CASHPOINT schriftlich zu informieren (support@cashpointsupport.com).

26.

CASHPOINT ist berechtigt, offensichtliche, auf Irrtum beruhende Fehler bei der Erstellung der Kundenkontoauszüge, richtig zu stellen. Reklamationen gegen Buchungen am Kundenkonto und die am Kundenkonto festgestellten Salden sind spätestens innerhalb von 30 Tagen ab der jeweiligen Buchung vom Kunden geltend zu machen.

27.

Guthaben auf dem Kundenkonto kann für Wetteinsätze verwendet oder auf ausdrückliches Verlangen des Kunden zur Auszahlung gebracht werden. CASHPOINT ist berechtigt, Auszahlungen erst nach entsprechender Identifizierung und Verifizierung des Kunden vorzunehmen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, von CASHPOINT die Auszahlung eines Guthabens zu verlangen, sofern die Identität des Kunden noch nicht verifiziert werden konnte. Der Kunde kann die Auszahlung allerdings nur verlangen, sofern dieser keine gesetzlichen Hindernisse im Weg stehen und der Kunde sämtliche von CASHPOINT zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Verpflichtungen angeforderte Nachweise (insbesondere über die Mittelherkunft) erbracht hat.

Auszahlungen von einem Wettkonto können nur dann erfolgen, wenn die darauf befindlichen Beträge mindestens einmal zur Wettteilteilnahme eingesetzt wurden. Ausbezahlt werden also nur Wettgewinne des Kunden.

Wenn sich der Kunde Guthaben auf seinem Kundenkonto auszahlen lassen möchte, so hat er in seinem Kundenkonto den Button „Auszahlung“ zu betätigen und danach die nachfolgend angezeigten Schritte für den Auszahlungsvorgang durchzuführen. Auszahlungen werden nur auf ein auf den Namen des Kunden lautendes verifiziertes Zahlungskonto durchgeführt, das der Kunde bei CASHPOINT registriert hat. Der Kunde kann die Auszahlung seines Guthabens nur auf das Zahlungskonto verlangen, von welchem die Einzahlung erfolgt ist.

Zum Zweck der Überprüfung des Auszahlungsanspruchs behält sich Cashpoint das Recht vor, die Auszahlung bis zu 45 Tage zurückzuhalten.

28.

Leitwährung in der Software von CASHPOINT ist der EURO. Das Kundenkonto wird in EURO geführt, der Kontostand des KUNDEN kann jedoch auch in einer anderen Währung angezeigt werden.

Ein- sowie Auszahlungen auf das bzw vom Kundenkonto können nur in EURO vorgenommen werden. Ein eventuelles Wechselkursrisiko trägt der Kunde.

29.

Für Guthaben auf dem Kundenkonto gebühren dem Kunden keine Zinsen.

CASHPOINT ist berechtigt und verpflichtet Gebühren für die Führung des Kundenkontos zu erheben, wenn das Kundenkonto mehr als ein Jahr nicht für einen Wettabschluss genutzt wird. Die Gebührenerhebung erfolgt durch Abbuchung vom Kundenkonto. Die Kontoführungsgebühr beträgt € 5,00 pro Monat und wird ab dem ersten Tag nach Ablauf der einjährigen Inaktivität berechnet. Die Gebühr wird zu jedem Monatsersten von dem betroffenen Kundenkonto abgebucht, und zwar so lange als keine Aktivität auf diesem Wettkonto zu verzeichnen ist. Weist das Konto nach Einhebung der Kontoführungsgebühr und weiterhin kein Guthaben mehr auf, so ist CASHPOINT berechtigt das Konto zu schließen. Jeder betroffene Kunde wird spätestens 30 Tage vor Beginn der Abbuchung gesondert hierüber informiert. Cashpoint ist berechtigt und verpflichtet die Gebühr im angeordneten Ausmaß zu erhöhen, sofern sich die entsprechende hoheitliche Regelung zur Einhebung der Gebühr ändert.

30.

Die Kundendaten, die für das Vertragsverhältnis mit CASHPOINT erhoben, verwendet und gespeichert werden, sind personenbezogene Daten und werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz, mit der EU-DSGVO sowie allen weiteren in der EU geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Für ausführliche Informationen bezüglich des Umganges mit personenbezogenen Daten wird auf die jeweils gültige Datenschutzerklärung verwiesen.

Die Datenschutzrichtlinie erläutert die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Cashpoint (Malta) Ltd., Level 3, St Julians Business Centre, Triq Elija Zammit, St. Julians STJ 3155, Malta,

Email: support@cashpointsupport.com

Email Datenschutzbeauftragter: privacy@cashpoint.com

31.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an Wetten süchtig machen kann und– neben anderen negativen Auswirkungen – zu psychischen und familiären Problemen sowie finanziellen Schwierigkeiten führen kann. Mögliche Gründe dafür sind vor allem die vermehrte Teilnahme an Wetten, die vielfältige Auswahl an Wett- und Einsatzmöglichkeiten sowie die Annahme, dass das richtige Ergebnis mit Sicherheit vorhergesagt werden kann. Anzeichen von Wettsucht sind unter anderem die immer häufigere Teilnahme an Wetten, Schwierigkeiten, die Wetttätigkeit zu beenden, immer höhere Einsätze, das Verwetten eines hohen Teiles des Einkommens sowie das Eingehen von Schulden zur Befriedigung des Wetttriebes. In manchen Fällen kann das Gefühl eines Zwanges zu fortgesetztem Wetten nicht unterdrückt werden.

CASHPOINT bietet dem Kunden verschiedene Möglichkeiten an, die ein verantwortungsbewusstes Wetten unterstützen. Der Kunde kann sich auf der Webseite/ App unter „Limits & Sperren“ ausdrücklich ausschließen lassen oder konkrete Limits festlegen. Dazu gehören:

  • das Setzen von Einzahlungslimits
  • das Setzen von Limits für Wetteinsätze und Verluste
  • die Begrenzung der Nutzungszeit
  • die (Selbst-)Sperre für einen befristeten Zeitraum
  • die endgültige (Selbst-)Sperre beziehungsweise das Schließen des Wettkontos.

Weitere Informationen über die Möglichkeit von Beratungsgesprächen über Wettsucht und ihr Entstehen sowie mit der Wettsucht verbundenen finanziellen Schwierigkeiten findet der Kunde unter dem Menüpunkt „Responsible Gaming“.

CASHPOINT behält sich das Recht vor, Limits für den Kunden festzulegen oder den Kunden von der Teilnahme am Wetten auszuschließen.

CASHPOINT sendet keine Werbematerialien an KUNDEN, die sich selbst gesperrt haben.

32.

Im Falle einer Beschwerde, kann der KUNDE den Kundendienst mit detaillierter Angabe der Art der Beschwerde per E-Mail unter support@cashpointsupport.com kontaktieren. CASHPOINT Kundendienst- Mitarbeiter werden dem Kunden innerhalb von 2 Tagen eine Lösung des Problems bzw. eine Information bis wann das Problem gelöst sein wird auf jene E-Mail-Adresse zukommen lassen, über die die Beschwerde geschickt wurde.

Falls der KUNDE der Meinung ist, dass das Problem nicht gelöst wurde, kann das Problem der Maltese Alternative Dispute Resolution Entity (MADRE) unter https://madre-online.eu/file-a-claim/ gemeldet werden.

MADRE ist eine unabhängige alternative Streitbeilegungsstelle. Das Streitbeilegungsverfahren bei Madre ist für den Kunden unabhängig vom Ergebnis kostenlos. Das Verfahren vor Madre schränkt das Recht des Kunden, vor einem zuständigen Gericht Klage zu erheben, nicht ein oder beeinträchtigt es nicht.

Die Plattform über Online – Streitbeilegung und Verbraucherangelegenheiten (ODR -Plattform: ec.europa.eu/consumers/odr/) ermöglicht es dem KUNDEN, Beschwerden online einzureichen, zu bearbeiten und darauf zu antworten. ODR bietet einen Austausch speziell für Streitigkeiten an, bei denen sich das Unternehmen und der Kunde in verschiedenen Ländern befinden.

Wenn der Kunde der Meinung ist, dass irgendein Aspekt des zur Verfügung gestellten Wettangebots rechtswidrig ist oder in einer Art und Weise durchgeführt wird, die unsicher, unfair oder intransparent ist, kann eine Beschwerde an das Spieler-Support-Portal der Behörde www.mgaplayersupport.org.mt gerichtet werden.

33.

Im Rahmen von sogenannten Bonus- und Rabattaktionen kann dem Kundenkonto zusätzlich zum tatsächlich eingezahlten Betrag sogenanntes "Bonusgeld“ als Wettguthaben gutgeschrieben werden. Dem Kunden kann auch eine sogenannte „Freebet“ (Gratiswette) gewährt werden.

Mit Teilnahme an einer solchen Bonus- und Rabattaktion akzeptiert der Kunde die auf der Webseite/ App gesondert kommunizierten Teilnahmebestimmungen der jeweiligen Aktion. Boni werden zeitlich begrenzt angeboten. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Erhalt und/ oder Auszahlung eines Bonus besteht in keinem Fall; selbst dann nicht, wenn dieser die Bonusbedingungen erfüllt. Die Bonusbedingungen können von CASHPOINT jederzeit geändert werden.

Bei Hinweisen auf betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bonusgewährung oder auf unberechtigte mehrfache Inanspruchnahme des Bonus oder sonstiger Umgehung der Bonusbestimmungen und Einschränkungen, unter denen ein Bonus gewährt wird, ist CASHPOINT berechtigt, den Bonus zu deaktivieren und das Kundenkonto um den Bonus und den allenfalls damit lukrierten Gewinn zu bereinigen, sowie die diesbezüglichen Beträge einzubehalten.

Mangels anderer Regelung in den Teilnahmebestimmungen gilt grundsätzlich das Folgende:

  • Bonus- und Rabattaktionen können nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • Bonus- und Rabattaktionen richten sich ausschließlich an den angegebenen Empfänger. Boni und Rabatte sind nicht an andere Personen übertragbar.
  • Boni und Rabatte können nicht in Bargeld abgelöst oder in auszahlbares Guthaben umgewandelt werden.

 

SONSTIGES

34.

CASHPOINT haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (einschließlich dessen Beendigung) entstehen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung von CASHPOINT ist der Höhe nach auf die vom Kunden geleisteten Wetteinsätze abzüglich bereits geleisteter Gewinnauszahlungen beschränkt.

35.

Dem Kunden ist es untersagt, im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Wette oder der sonstigen Nutzung des Angebots von CASHPOINT künstliche Intelligenz zum Einsatz zu bringen, die Software auf der CASHPOINT Webseite oder in der App zu dekompilieren oder eine Software zu entwickeln bzw. zu benutzen, die die Website/App, die mit der Website/App verbundenen Software und Server sowie deren Kommunikation beeinträchtigt.

36.

Alle Informationen, Statistiken und redaktionelle Texte, die auf der Webseite, Terminals in Wettshops, Quotenmonitoren, in Wettprogrammen, in Werbematerialien, Social-Media-Kanälen oder Newslettern veröffentlicht werden, dienen als Zusatzinformation. CASHPOINT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen. Die Informationen können nicht als Ratschläge oder Empfehlungen angesehen werden und dienen lediglich zu Informationszwecken. Kunden dürfen sich bei der Wettabgabe nicht auf die entsprechenden Angaben verlassen. Die Wettabgabe erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die relevanten Umstände eines Ereignisses zu kennen.

37.

Bei Abweichungen zwischen der englischen Fassung der AGB und einer anderen Sprachfassung der AGB ist die englische Fassung maßgeblich.

38.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt maltesisches Recht, unter Ausschluss von Verweisungsnormen, zur Anwendung. Auch das Zustandekommen eines Vertrags ist nach maltesischem Recht zu beurteilen. Von dieser Regelung unberührt bleiben allenfalls anwendbare zwingende Vorschriften, die dem Schutz von Verbrauchern dienen.

Für allfällige Streitigkeiten aus Verträgen zwischen CASHPOINT und dem Kunden sind die maltesischen Gerichte ausschließlich zuständig.


Stand: November 2022